Quartierparking Landhof - Nein! Logo

Fragen & Antworten

Fragen, die uns von Quartierbewohnerinnen und -bewohner erreicht haben, und unsere Antworten darauf, sofern wir welche haben.

Häufige Fragen

Keine Kompensation von Parkplätzen

Frage: Werden wirklich keine Parkplätze nach dem Umweltgesetz oberirdisch kompensiert?

Antwort: Nein. Der Regierungsrat hat mit dem Beschluss vom 03.03.2016 von der im Umweltschutzgesetz enthaltenen Ausnahmemöglichkeit (§17 Abs. 3 USG) Gebrauch gemacht. Demnach werden keine Parkplätze kompensiert. Faktisch sollen also mit dem Bau des Parkings unter dem Landhof auf einen Schlag 200-250 neue Parkplätze im Wettsteinquartier entstehen.

Keine Möglichkeit der Einsichtnahme in den Baurechtsvertrag

Frage: Was steht im Baurechtsvertrag, der mit der Zum Greifen AG, dem künftigen Betreiber des Parkings unter dem Landhof, geschlossen wurde?

Antwort: Wir wissen es nicht und werden es wohl nicht erfahren. Uns wurde von Immobilien Basel-Stadt, die vom Regierungsrat den Auftrag erhalten hat, mit der Zum Greifen AG den Baurechtsvertrag für das Quartierparking auszuhandeln und abzuschliessen, mitgeteilt, dass der Baurechtsvertrag nicht dem Öffentlichkeitsprinzip unterliegt.
Siehe auch unseren Beitrag zum Thema «Baurechtsvertrag bleibt der Öffentlichkeit vorenthalten».